Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von Stadtführungen die von „Kölsche Verzällcher“, vertreten durch Uwe Bonn, Maastrichter Str. 12, 50259 Pulheim, veranstaltet werden

1. Geltungsbereich

(1) Die Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Kölsche Verzällcher (im Folgenden „Veranstalter“ genannt), und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt).

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Veranstalter ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von dem Veranstalter schriftlich anerkannt worden sind.

(3) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt

(4) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragspartner

Verträge schließt der Kunde mit:

Kölsche Verzällcher, vertreten durch Uwe Bonn, Maastrichter Str. 12, 50259 Pulheim
E-Mail: info@koev.koeln
Telefon: +49 (0)2238 925319

3. Vertragsschluss

(1) Die Angebote auf Webseiten des Veranstalters stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar, sondern die unverbindliche Aufforderung an den Kunden, die Leistungen des Veranstalters anzufragen.

(2) Buchungen können über das Online-Portal, per E-Mail, per Post oder telefonisch erfolgen, und stellen ein Angebot des Kunden an den Veranstalter dar. Bei der Buchung sind die Adresse, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer sowie für die Durchführung der Führung die mobile Telefonnummer eines Ansprechpartners vor Ort anzugeben.

(3) Bei Buchung während der Corona-Pandemie sind zusätzlich die Namen der Teilnehmer mit Kontaktdaten mitzuteilen.

(4) Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Veranstalter die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat („Auftragsbestätigung“). Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Übermittlung des Angebots. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

(5) Bei unverbindlichen „Unverbindliche Anfragen“ über das Online-Formular wird die Veranstalterin unter Bezugnahme auf die Anfrage ein individuelles Angebot an den Kunden übersenden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot des Veranstalters schriftlich oder per E-Mail angenommen hat.

4. Zahlung

4.1 Zahlung von gebuchten Gruppenführungen mit festem Termin

(1) Die erste Zahlung (Anzahlung) in Höhe von 40,00 Euro inkl. MwSt. (Bearbeitungsgebühr) von gebuchten Gruppenführungen mit festem Termin ist sofort fällig (mit Erhalt der Auftragsbestätigung). Die zweite Zahlung über den Restbetrag (abzüglich der bereits geleisteten Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 Euro inkl. MwSt.) ist 7 Tage vor dem Durchführungstermin fällig.

Sollte der Betrag nicht rechtzeitig bei uns eingegangen sein, behalten wir uns vor, die Führung nicht stattfinden zu lassen bei voller Bezahlung des Komplettpreises.

(2) Barzahlungen vor Ort sind nur nach vorheriger Absprache und nur im Einzelfall möglich

(3) Die Auslierfung der Leistung erfolgt am Termin Ihrer gebuchten Gruppenführung.

5. Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweils gebuchten Dienstleistung der Veranstalterin. Darüber hinaus wird kein bestimmter Inhalt der Stadtführungen garantiert.

(2) Es besteht auch kein Anspruch auf einen bestimmten Stadtführer, außer ein solcher ist in der Leistungsbeschreibung explizit benannt worden.

(3) Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Stadtführers in der Leistungsbeschreibung bleibt es den Veranstalter vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen kurzfristiger Erkrankung) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Stadtführer zu ersetzen.

(4) Die Veranstalterin übernimmt keine Aufsichtspflicht über Minderjährige. Sind keine Aufsichtspersonen vorhanden, kann der/die Stadtführer/in die Führung nicht beginnen bzw. abbrechen. Die Gruppe gilt dann als nicht erschienen mit der Kostenfolge nach Ziffer 10.

(5) Die Veranstalterin bzw. die jeweiligen Stadtführer/in sind berechtigt, Teilnehmer von der Führung auszuschließen, wenn diese stark alkoholisiert sind und hierdurch nach Einschätzung der/s Stadtführers/in vor Ort die Gefahr der Begehung von Straftaten während der Führung begründet wird oder sich bereits realisiert hat (Erregung öffentlichen Ärgernisses, Sachbeschädigungen, Nötigungen, Beleidigungen, Körperverletzung, etc.), eine sichere Durchführung der Veranstaltung also nicht mehr gewährleistet ist.

Gleiches gilt, wenn bei einer individuellen Gruppenführung einzelne oder mehrere Teilnehmer die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen und ein Ausschluss dieser Teilnehmer aus der Gruppe nicht möglich ist bzw. erfolglos bleibt. Die Veranstalterin ist dann berechtigt, die Veranstaltung insgesamt abzusagen oder vorzeitig zu beenden.

Der ausgeschlossene Teilnehmer / die Gruppe werden hierdurch nicht von Ihrer Pflicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Preises entbunden.

6. Preise und Versandkosten

(1) Alle von der Veranstalterin im Onlineshop angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern zu den angegebenen Endpreisen im Rahmen der Führung zusätzliche Kosten anfallen, sind diese in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produktes angegeben. Bewirtungs-, Bustransfer- und Eintrittskosten sind teilweise in den angegebenen Preisen enthalten. Enthaltene oder im Rahmen einer Führung zusätzlich anfallende Kosten werden in der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt, und sind vom Kunden selbst zu tragen.

7. Leistungsänderung / Nachträgliche Buchungsänderung

(1) Änderungen des gebuchten Leistungsumfangs durch den Veranstalter sind zulässig, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Veranstalterin für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und die gebuchte Gesamtleistung nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht von der Veranstalterin zu vertretende Umstände handelt. Solche Umstände können z.B. sein: Schließung von Lokalen oder Museen, Straßensperrungen, Erkrankung des beauftragten Stadtführers. Sind Änderungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Veranstalterin nicht zumutbar, wird diese kostenlose Umbuchung anbieten bzw. steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Die Veranstalterin wird Kunden unverzüglich über Änderungen und Abweichungen in Kenntnis setzen.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, Änderungswünsche nach verbindlicher Buchung abzulehnen. Jegliche Änderung bereits erfolgter Buchungen kann nur nach Prüfung durch die Veranstalterin erfolgen und nur, wenn entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.

(3) Für den Fall nachträglicher Umbuchungen/Änderung des Durchführungstermins von bereits verbindlich gebuchten Gruppenführungen kann je nach Arbeitsaufwand eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

  • 2,50 Euro inkl. MwSt. bei jeder erneuten Änderung der Rechnungsadresse (Kundenadresse)
  • 15,00 Euro inkl. MwSt. bei Änderung der Uhrzeit, Treffpunkt, Reservierung im Brauhaus (Stadtrallye), etc. der gebuchten Führung / Veranstaltung
  • 35,00 Euro inkl. MwSt. bei Umbuchung des kompletten Termins auf ein neues Datum
  • 35,00 Euro inkl. MwSt. bei der Umbuchung auf eine andere Tour

Weitere Hinweise: Die Gebühr erhöht sich um weitere 15,00 Euro inkl. MwSt., wenn für den ursprünglich vereinbarten Termin der Gruppenführung mehr als ein Stadtführer/Mitwirkender vorgesehen war/ist.

8. Wartezeiten

(1) Falls bei individuellen Gruppenführungen bis 30 Minuten nach dem vereinbaren Termin die Gruppe oder deren Beauftragter nicht an dem vereinbarten Treffpunkt erschienen ist und die Veranstalterin vor Ort nicht über eine Verspätung informiert wurde (z.B. über die bei Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellte Mobilnummer), gilt die Gruppe als nicht erschienen mit der Kostenfolge nach Ziffer 10.

(2) Öffentliche Führungen beginnen zum angegebenen Zeitpunkt. Ist der Kunde bis 10 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht erschienen, gilt dieser als nicht erschienen mit der Kostenfolge nach Ziffer 10.

(3) Zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt beginnt die Stadtführung. Bei Verspätung der Gruppe/des Kunden verkürzt sich diese entsprechend und geht über den vereinbarten Zeitrahmen nicht hinaus. Es sei denn, vor Ort wird im Einvernehmen mit dem/der Stadtführer/in eine andere Vereinbarung getroffen.

(4) Der Veranstalter bzw. die jeweiligen Stadtführer/in sind berechtigt, Teilnehmer von der Führung auszuschließen, wenn diese stark alkoholisiert sind und hierdurch nach Einschätzung der/s Stadtführers/in vor Ort die Gefahr der Begehung von Straftaten während der Führung begründet wird oder sich bereits realisiert hat (Erregung öffentlichen Ärgernisses, Sachbeschädigungen, Nötigungen, Beleidigungen, Körperverletzung, etc.), eine sichere Durchführung der Veranstaltung also nicht mehr gewährleistet ist.

Gleiches gilt, wenn bei einer individuellen Gruppenführung einzelne oder mehrere Teilnehmer die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen und ein Ausschluss dieser Teilnehmer aus der Gruppe nicht möglich ist bzw. erfolglos bleibt. Die Veranstalterin ist dann berechtigt, die Veranstaltung insgesamt abzusagen oder vorzeitig zu beenden.

Der ausgeschlossene Teilnehmer / die Gruppe werden hierdurch nicht von Ihrer Pflicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Preises entbunden.

9. Stornierung, Umbuchung durch den Kunden, Nichterscheinen

(1) Für Stornierungen ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der Veranstalterin entscheidend.

(2) Es gelten die folgenden Stornogebühren:

(a) Individuelle Gruppenführungen (geschlossene Gruppe mit individuellem Führungstermin)

Bei Stornierung eines Termins (nach Bestätigung der schriftlichen oder mündlichen Buchung) werden pro Stadtführung und pro zur Führung vorgesehenem Stadtführer 40,00 Euro inkl. MwSt. Bearbeitungskosten bzw. Stornierungsgebühren fällig.

Bei Stornierungen einer Stadtführung vor dem vereinbarten Durchführungstermin werden zusätzlich vom Gesamtbetrag des Preises der gebuchten Leistung fällig:

  • bis 14 Tage vorher 40,00 Euro inkl. MwSt. (siehe oben)
  • ab 14 Tage vorher, 35% des Gesamtbetrages,
  • ab 10 Tage vorher, 50 % des Gesamtbetrages,
  • ab 7 Tage vorher, 100 % des Gesamtbetrages.

10. Rechnungsstellung

(1) Der Veranstalter stellt die vereinbarten Leistungen per E-Mail in Rechnung. Hierbei wird im Fall von individuellen Gruppenführungen die bei Buchung angegebene höchste Personenanzahl zugrunde gelegt.

(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, wird im Fall der Buchung von Gruppenführungen, die nicht über den Onlineshop erfolgen, der Gesamtbetrag der gebuchten Leistungen mit Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnung erhält der Kunde in der Regel 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin.

(2) Soweit sich seitens des Kunden nach Rechnungsstellung Änderungen bezüglich der teilnehmenden Personenzahl ergeben haben und eine Rechnung mit exakter Angabe der Anzahl an Personen der individuellen Gruppenführung benötigt wird, wird hierfür ein Mehrkostenaufwand in Höhe von 2,50 Euro inkl. MwSt. berechnet.

11. Widerrufsrecht

Bezüglich der im Onlineshop des Veranstalters angebotenen Verträge steht Endkunden (Verbraucher im Sinne von § 13 BGB) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB), wenn es sich dabei nicht um Reiseleistungen nach § 651a BGB handelt.
  • Verträge über die Beförderung von Personen (§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB)

Da es sich bei den von dem Veranstalter angebotenen Dienstleistungen (Gruppenführungen, Einzeltickets) um solche aus dem Bereich der Freizeitbetätigung mit spezifischem Termin handelt, hat der Kunde kein Widerrufsrecht.

Private Endkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) haben bezüglich der im Onlineshop geschlossenen Verträge über den Erwerb von Gutscheinen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Sollten jedoch die Gutscheine bereits benutzt oder für ein Termin mit festem Datum eingelöst worden sein, erlischt das Widerrufsrecht:

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Wir tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: Kölsche Verzällcher, Uwe Bonn, Maastrichter Str. 12, 50259 Pulheim
E-Mail: info@koev.koeln

Hiermit widerrufe(n) ich/wir * den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (/erhalten am): ________________________________

Name des/der Verbraucher(s):_________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):_______________________________

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum________________________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

12. Haftung

(1) Der Veranstalter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der Veranstalterin auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, innere Unruhen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der Veranstalterin oder von ihr beauftragten Dritten beeinflusst werden.

13. Vertragsspeicherung

Der Vertragstext wird von der Veranstalterin nicht gespeichert. Der Kunde kann diesen sichern, indem er das Angebot über die Druckfunktion des Browsers durch Ausdrucken sichert. Eine Speicherung des Vertragstextes in wiedergabefähiger Form muss der Kunde selbst veranlassen (z.B. durch Screenshot des jeweiligen Angebotes bzw. Umwandeln des Vertragstextes in pdf-Format).

14. Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.

15. Außergerichtliche Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

B. Zusätzliche Bedingungen zu Einzeltickets für öffentliche Führungen und Gutscheine

1. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

2. Eigentumsvorbehalt/Aufrechenbarkeit

(1) Die vom Kunden gekauften Einzeltickets/Gutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Veranstalterin bzw. stehen die Übertragung des sich aus dem Ticket/Gutschein ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages.

(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Veranstalterin nicht bestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Kunde nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultiert.

4. Gutscheine

(1) Die von dem Veranstalter angebotenen Gutscheine beziehen sich stets auf die Teilnahme an einer konkreten öffentlichen Stadtführung zu einem verfügbaren Termin.

(2) Als solche bezeichnete Wertgutscheine beziehen sich auf die im Onlineshop der Veranstalterin unter der Rubrik „Fixe Termine“ angebotenen Möglichkeiten der Teilnahme an öffentlichen Führungen zu einem verfügbaren Termin. Wertgutscheine können gegen ein oder mehrere Einzeltickets zu öffentlichen Stadtführungen eingetauscht werden.

(3) Die Gutscheine sind über den Onlineshop des Veranstalters für unter der Rubrik „Fixe Termine“ angebotene Einzeltickets nach Verfügbarkeit einlösbar. Für die Einlösung entstehen keine weiteren Kosten.

(4) Der Gutschein berechtigt den jeweiligen Inhaber, die im Gutschein verkörperte Leistung einzulösen. Der Wert des Gutscheins kann nicht ausgezahlt werden. Eventuelle Differenzbeträge, die sich daraus ergeben, dass ein Wertgutschein gegen Einzeltickets für Stadtführungen eingelöst wird, die einen geringeren Wert haben, als der Gutschein, verfallen und werden nicht ausgezahlt.

(5) Stornokosten oder Bearbeitungsgebühren, die nach den Buchungsbedingungen (A.) unter Ziffer 10. entstehen, werden dem Gutscheinbegünstigten in Rechnung gestellt.

(6) Der Gutschein kann innerhalb einer Frist von drei Jahren ab Kaufdatum eingelöst werden.

C. Rechtswahl, Schlussbestimmungen

(1) Gegenüber Unternehmern gilt: Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kauffmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Veranstalterin und dem Kunden Köln.

(3) Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.